Rechtsprechung
BFH, 29.11.2011 - VII S 36/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten - "Den Streitfall betreffende Akten" i. S. des § 71 Abs. 2 FGO - Einsichtsrecht - Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung
- openjur.de
Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten; "Den Streitfall betreffende Akten" i.S. des § 71 Abs. 2 FGO; Einsichtsrecht; Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung
- Bundesfinanzhof
FGO § 71, FGO § 78 Abs 1, FGO § 133a, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten - "Den Streitfall betreffende Akten" i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Einsichtsrecht - Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung
- Bundesfinanzhof
Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten - "Den Streitfall betreffende Akten" i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Einsichtsrecht - Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 71 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 133a FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO
Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten - "Den Streitfall betreffende Akten" i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Einsichtsrecht - Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung - rewis.io
Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten - "Den Streitfall betreffende Akten" i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Einsichtsrecht - Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung
- ra.de
- rewis.io
Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten - "Den Streitfall betreffende Akten" i.S. des § 71 Abs. 2 FGO - Einsichtsrecht - Anhörungsrüge wegen angeblicher Überraschungsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 78 Abs. 1
Akteneinsichtsrecht für einem Finanzamt unaufgefordert zugesandte und den Verwaltungsvorgang nicht betreffende Akten - datenbank.nwb.de
Kein Akteneinsichtsrecht bei Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.02.2011 - 6 K 440/10
- BFH, 09.09.2011 - VII B 73/11
- BFH, 29.11.2011 - VII S 36/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.09.2011 - VII B 73/11
Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht …
Auszug aus BFH, 29.11.2011 - VII S 36/11
Anders als der Kläger offenbar meint, hat der Senat mit dem Beschluss vom 9. September 2011 VII B 73/11 nicht die Auffassung vertreten, das Recht eines Beteiligten auf Einsichtnahme in diejenigen dem Gericht vorliegenden Akten, welche vom Gericht als in Betracht kommende Entscheidungsgrundlage herangezogen worden sind, hänge von ihrer Entscheidungserheblichkeit für den betreffenden Rechtsstreit ab. - BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99
Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 29.11.2011 - VII S 36/11
Das angeblich Überraschende an der Entscheidung lässt sich insbesondere nicht mit dem Hinweis auf die Senatsbeschlüsse vom 16. August 1999 VII B 131/99 (BFH/NV 2000, 78) und vom 28. November 2005 VII B 54/05 (…BFH/NV 2006, 758) begründen, da es in jenen Verfahren nicht um die den Streitfall kennzeichnende Konstellation ging, in der die Frage des Akteneinsichtsrechts gemäß § 78 Abs. 1 FGO solche Akten betrifft, auf eben deren Inhalt sich das Klagebegehren im Hauptsacheverfahren richtet. - BFH, 28.11.2005 - VII B 54/05
Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 29.11.2011 - VII S 36/11
Das angeblich Überraschende an der Entscheidung lässt sich insbesondere nicht mit dem Hinweis auf die Senatsbeschlüsse vom 16. August 1999 VII B 131/99 (…BFH/NV 2000, 78) und vom 28. November 2005 VII B 54/05 (BFH/NV 2006, 758) begründen, da es in jenen Verfahren nicht um die den Streitfall kennzeichnende Konstellation ging, in der die Frage des Akteneinsichtsrechts gemäß § 78 Abs. 1 FGO solche Akten betrifft, auf eben deren Inhalt sich das Klagebegehren im Hauptsacheverfahren richtet.